![]() Möglichkeiten zu StiftenDie Stiftung Alzheimer Initiative hat das Ziel, sich nachhaltig und langfristig für die Förderung der Forschung einzusetzen, indem sie Stiftungskapital zu diesem Zweck ansammelt und es verwaltet. Ob Treuhandstiftung, Zustiftung oder Stifterdarlehen – es gibt viele Möglichkeiten, langfristig zu helfen. Treuhandstiftung gründenMit einer Treuhandstiftung (nicht rechtsfähige Stiftung) können über einen längeren Zeitraum große Summen an die Stiftung übertragen werden. Damit erhalten Sie als Stifter die besten steuerlichen Förderungen. Der Vorteil der Treuhandstiftung liegt darin, dass sie bereits mit einem relativ geringen Betrag gegründet werden kann und der Stifter selbst keinen großen Aufwand betreiben muss, da die Verwaltung dem Treuhänder obliegt. Die Treuhandstiftung unterliegt nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht, sondern wird vonseiten des Staats lediglich vom Finanzamt kontrolliert. Die Gründung ist somit sehr einfach und für den Stifter mit wenig Zeit- und Kostenaufwand verbunden. In wenigen Schritten können Sie eine Treuhandstiftung gründen. Die Treuhandstiftung kann den Namen des Stifters tragen, so bleibt dieser in Erinnerung. Mit der Gründung einer Treuhandstiftung zeigen Sie dauerhaftes Engagement, das für unsere Arbeit sehr wichtig ist. Die Stiftung Alzheimer Initiative verwaltet bisher zwei unselbständige Stiftungen treuhänderisch, deren Kapital für die Förderung der Alzheimer-Forschung bestimmt ist. Die Erträge aus den Stiftungen werden ausgeschüttet und fließen in den Satzungszweck der Stiftung: die Förderung der Forschung und die Aufklärung der Öffentlichkeit über die Alzheimer-Krankheit. StifterdarlehenSchenken Sie uns Ihre Zinsen. Wenn Sie ein größeres Vermögen haben und dieses für einen guten Zweck einsetzen möchten, ohne es vollständig aus der Hand zu geben, stellt das Stifterdarlehen eine gute Möglichkeit für Sie dar. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich um einen Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und der Stiftung als Darlehensnehmerin. Der Stiftung wird eine Darlehenssumme in vereinbarter Höhe, befristet oder unbefristet kostenfrei und zinslos zur Verfügung gestellt. Bei einem Stifterdarlehen handelt es sich somit um einen leihweise zur Verfügung gestellten Betrag, der bei Fälligkeit in voller Höhe an den Darlehensgeber zurückgezahlt wird. Eine Bürgschaft stellt dies sicher. Durch die Zinserträge wird die Arbeit der Stiftung gefördert. Als Darlehensgeber für eine gemeinnützig anerkannte Einrichtung genießen Sie gute steuerliche Vorteile. Da bei einem Stifterdarlehen lediglich die Zinsen der Stiftung zu Gute kommen, lohnt sich dieses erst ab einem bestimmten Betrag und über einen längeren Zeitraum. Sie bleiben jedoch flexibel, da die Kündigungsfristen in der Regel kurz sind. Es besteht auch die Möglichkeit, das Darlehen beispielsweise in eine Zustiftung umzuwandeln. ZustiftungEine Zustiftung ist dann sinnvoll, wenn ein Spender sich auf lange Sicht für einen bestimmten gemeinnützigen Zweck engagieren möchte ohne selbst den Aufwand der Gründung einer Stiftung zu haben. Die Zustiftung fließt dem Stiftungsvermögen einer bestehenden Stiftung zu, der gestiftete Betrag muss nicht zeitnah verwendet werden und hilft somit, den Satzungszweck langfristig und dauerhaft zu fördern. Das Kapital bleibt dabei erhalten, lediglich mit den Zinserträgen wird nachhaltig Gutes getan. Die Zustiftung ist also der Grundstein zu einer langfristig ausgerichteten Hilfe. Darüber hinaus genießen Sie steuerliche Vorteile. Eine Zustiftung ist in jeder beliebigen Höhe möglich. Auch kleinere Beträge lohnen sich hier schon. Für ausführliche Informationen kontaktieren Sie uns bitte, damit wir individuell auf Ihre Wünsche eingehen können. |
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Dr. Dagmar S. Salber Stiftung Alzheimer Initiative Unser SpendenkontoStiftung Alzheimer Initiative
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